AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen



Allgemeines:

Für unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller etwas anderes vorschreibt. Die Übernahme der Ware gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Angebot:

Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich. Angaben über Maße, Gewichte, Mengen, technische Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich. Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Kataloge, Muster und alle übrigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert rückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Auftragserteilung:

Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Auch nach schriftlicher Bestätigung eines Auftrages behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uns nachträglich Umstände in der Person des Auftraggebers bekannt werden, welche geeignet sind, seine Zahlungsfähigkeit in Zweifel zu ziehen. Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich.

Kostenvoranschläge:

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß über 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

Preise:

Unsere Preise sind bis zur Ausführung des Auftrages freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage des Versands gültigen Preisen. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Käufer/Werkbesteller zu tolerieren. Etwaige Teuerungszuschläge und Preisnachlässe werden berechnet oder geändert, wenn sie unsere Zulieferanten ebenfalls berechnen oder ändern. Irrtümer in der Preisstellung berechtigen uns zu Nachberechnungen. Die Preise gelten ab jeweiligem Verkaufshaus bzw. ab Werk, exkl. Verpackungs- und Frachtkosten. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Wird gegen unsere Rechnung binnen einer Woche kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch in Teilrechnungen zu fakturieren, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

Zahlungsbedingungen:

Zahlung nach Rechnungserhalt netto, spesenfrei, ohne Abzüge. Die Hereinnahme von Eigen- und Kundenwechseln erfolgt jedenfalls nur zahlungshalber und bedarf gesonderter Vereinbarung. Sämtliche damit verbundenen Kosten trägt der Einreicher. Unbekannten Bestellern liefern wir nur gegen Barzahlung. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, steht uns das Recht zu, sofortige Bezahlung, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit, zu verlangen. Für den Zahlungsverzug stellen wir ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen und Mahngebühren in der Höhe von 10% über dem aktuellen Basiszinssatz jährlich in Rechnung; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Zins- und Diskontrechnungen sind ebenfalls sofort netto zahlbar. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht seitens des Bestellers/Käufers ist ausgeschlossen, außer wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.

Lieferung:

Die Lieferung erfolgt in jedem Falle unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Verzögerungen der Versendung aus Gründen, die beim Besteller liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Allfällige daraus resultierende Lagerungskosten (nach Gefahrenübergang) sind in jedem Fall vom Besteller zu tragen. Versicherungen gegen Versandrisiken aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers vorgenommen. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, behalten wir uns außerdem vor, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

Mängelrügen:

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, sowie Rügen bei erkennbaren und bei offensichtlichen Mängeln sind unverzüglich bzw. innerhalb einer Woche schriftlich per Fax an uns zu richten.

Gewährleistung:

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen, sofern sich der


Kaufgegenstand nach Überprüfung bei uns als defekt erwiesen hat. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware bzw. das Werk ist nach Ablieferung bzw. Fertigstellung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich – längstens innerhalb einer Frist von 14 Tagen – unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Für Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung (auf Veranlassung einer Reparatur durch Dritte, etc.) kommen wir nur dann auf, wenn unsererseits hierzu eine schriftliche Zustimmung erteilt wurde. Keinesfalls leisten wir Gewähr bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebs- und/oder Bedienungsanleitungen, Einsatz unter außergewöhnlichen Bedingungen oder Betriebsverhältnissen, schlechter Instandhaltung, für fehlerhafte Montage, schlechte oder ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausgeführte Reparaturen durch eine andere Person als uns oder unsere Beauftragten, sowie gebrauchsbedingter Abnützung.

Vorwegaustausch:

Erfolgt durch uns innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Austausch des beanstandeten Kaufgegenstandes, so ist darin keinesfalls eine Anerkennung des Mangels und / oder der Eigenhaftung zu sehen. Der Austausch erfolgt insoweit lediglich aus Kulanzgründen.

Schadenersatzansprüche:

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind – sofern es sich beim Besteller nicht um einen Verbraucher im Sinne des Produkthaftungsgesetzes handelt – ausgeschlossen. Allfällige Regressforderungen Dritter aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen uns sind ausgeschlossen – es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsverbote:

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

Garantie:

Garantieleistungen für von uns gelieferte Gegenstände des Kühlanlagenbedarfes erfolgen nur im Rahmen der Garantiezusagen des jeweiligen Herstellers, im Normalfall 1 Jahr ab schriftlicher Übergabe des Gewerkes, wobei für die Anerkennung oder Ablehnung der Garantieleistung die Entscheidung des Herstellers maßgebend ist. Bei einem Ausfall einer Kälteanlage durch verschmutzte Kondensatoren wird keinerlei Haftung übernommen.

Rücksendungen:

Rücksendungen oder Umtausch können nur mit unserer Einwilligung erfolgen. Gutschriften, gleich welcher Art, werden nicht rückerstattet, sondern mit künftigen Lieferungen verrechnet.

Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Lieferungsgegenstände gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis, sowie alle sonstigen Forderungen aus dem Verkauf (Zinsen, Mahnspesen, etc.) getilgt hat. Die Hereinnahme von Wechseln gilt insoweit nicht als Bezahlung. Die Lieferungsgegenstände bleiben somit – auch in verarbeitetem Zustand – bis zum Eingang der genannten Zahlungen unser Eigentum. Verpfändung, Sicherungsübereignung und dergleichen ist, solange die Ware nicht voll bezahlt ist, unzulässig. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung schriftlich zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Diese Forderungsabtretung gilt auch für den Fall als vereinbart, dass unter Verletzung des oben angeführten Zustimmungserfordernisses ein Verkauf an Dritte stattfindet. Dies alles gilt auch für von uns gelieferte Waren, die durch Weiterverarbeitung komplettiert zu einer wirtschaftlichen Einheit geworden sind. Bei Waren, die bereits in Gebrauch waren, oder die als Sonderausführung von der handelsüblichen Norm abweichen, kann bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder evtl. Rücknahme wegen Dispositionsänderung des Käufers nur der Wert gutgeschrieben werden, der bei bestmöglicher Verwendung nach Abzug von Umarbeitungskosten verbleibt. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Waren mit Sorgfalt zu behandeln und vor Verderb, Diebstahl, Feuer und sonstigem Schaden zu bewahren – insbesondere angemessen zu versichern. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:

Erfüllungsort ist – mangels anderslautender Vereinbarung – für beide Teile A-8052 Graz, Wetzelsdorfer Straße 123. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch auch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Für die vertragliche Beziehung gilt das österreichische Recht. Es gilt österreichisches materielles recht; die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Sollten einzelne Klauseln der vorabstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

SKT Scherabon Kältetechnik GmbH